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Ausbildungserfordernisse fÜr SozialpÄdagogische Mitarbeiter/innen bei ProSoz Wien*

Mit Aufgaben der Sozialpädagogik dürfen nur folgende Personen betraut werden:

 

- Absolvent/innen einer in Österreich gültigen Ausbildung für Sozialpädagogik
- zur Betreuung von Minderjährigen mit besonderen Bedürfnissen: neben Sozialpädagog/innen auch Absolvent/innen einer in Österreich anerkannten Ausbildung zur/m diplomierten Sozialbetreuer/in (diplomierte/n Behindertenpädagogin/en),
- Absolvent/innen einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat erworben wurde.


Personen, die eine solche Ausbildung nicht aufweisen, können für den Zeitraum von fünf Jahren beschäftigt werden, sofern sie sich berufsbegleitend der erforderlichen Ausbildung unterziehen.

Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen, die zumindest fünf Jahre im Bereich der öffentlichen Jugendwohlfahrt tätig waren, können nach Absolvierung eines Fortbildungskurses im jeweils anderen Arbeitsbereich eingesetzt werden. Der Fortbildungskurs hat zumindest 300 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praxis zu enthalten.

 

 

Gültige Ausbildungen:


Zusätzlich zur Ausbildung an den Fachhochschulen für Soziale Arbeit, den Colleges und den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik stellen Abschlüsse folgender Ausbildungen  eine gültige Ausbildung zur Sozialpädagogik dar (Abschlusszeugnisse sind dem Bewerbungsschreiben in Kopie beizufügen!):

 

- Diplomstudium der Pädagogik nach der Diplomstudienordnung 1986 mit dem Schwerpunkt “Sonder- und Heilpädagogik“ bzw. mit dem Schwerpunkt “Sozialpädagogik“

- Diplomstudium der Pädagogik nach der Diplomstudienordnung 2002 mit dem Schwerpunkt “Sonder- und Heilpädagogik“ bzw.  mit dem Schwerpunkt “Sozialpädagogik“

- Bachelorstudium Bildungswissenschaft mit dem Schwerpunkt “Pädagogik der Lebensalter“ bzw. mit dem Schwerpunkt “Special Needs“

- wie 3. mit anschließendem Masterstudium

- Bachelorstudium Bildungswissenschaft, wobei nach Beginn des Diplomstudiums der Pädagogik nach der Diplomstudienordnung 1986 oder nach der Diplomstudienordnung 2002 ein Umstieg vom Diplomstudienplan auf den Bachelorstudienplan erfolgt ist (wodurch eine Schwerpunktsetzung in den Bereichen „Sonder- und Heilpädagogik“, „Sozialpädagogik“, „Pädagogik der Lebensalter“ oder „Special Needs“ bestehen kann).

 

 

Wichtige Information für Bewerber/innen bei ProSoz Wien:

 

Zusätzlich erwarten wir im Sinne unseres systemischen Betreuungsansatzes eine diesbezügliche Schwerpunktsetzung bei den absolvierten Ausbildungen bzw. eine fundierte Zusatzqualifikation in systemischen Arbeitstechniken.


Neben den fachlichen Voraussetzungen ist die Feststellung der persönlichen Eignung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entscheidend für eine Aufnahme ins Team der ProSoz-Mitarbeiter/innen. Überdurchschnittliche Belastbarkeit, Flexibilität, Mobilität, Charakterstärke und eine gefestigte Persönlichkeit zählen zu den unbedingten Anforderungen an unser pädagogisches Fachpersonal.


Ebenso unabdingbar sind ein einwandfreier Leumund und keinerlei Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen!).

 

* Die Erfordernisse die Ausbildung des Personals betreffend werden normiert durch das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 (WrJWG 1990) und durch die Wiener Heimverordnung. Die das Personal betreffende Stellen finden sie unter dem §6 und §6a (Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz) und § 7 (Wiener Heimverordnung).

 

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